Zielgruppe/ Versicherbarer Personenkreis
|
Unternehmen und Organisationen, die Mitarbeiter/ Mitglieder für mindestens 3 Monate ins Ausland entsenden; mitreisende Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder (bis zum Ende des 25. Lebensjahres) sind ebenfalls mitversicherbar.
|
Tarifstufen / Allgemeine Versicherungsbedingungen / Selbstbeteiligungen
|
Tarifstufen:
Der Tarif Globality CoGenio gliedert sich generell in die Tarifstufen Top, Plus und Classic. Die einzelnen Tarifstufen unterscheiden sich nach Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.
Selbstbeteiligung:
Folgende Varianten einer Selbstbeteiligung stehen zur Verfügung:
-
Tarifstufe CoGenio Classic: Feste Selbstbeteiligung von € 250/ $ 325/ £ 210
-
Tarifstufen CoGenio Plus und Top: Wählbare Selbstbeteiligungen von € 0/ $ 0/ £ 0, € 250/ $ 325/ £ 210, € 500/ $ 650/ £ 420 oder € 1.000/ $ 1.300/ £ 840
Die Selbstbeteiligung gilt je Versicherungsjahr und je versicherter Person und nur bei Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen.
|
Zielregionen
|
Bei Globality CoGenio gibt es zwei Zielregionen:
Ist Versicherungsschutz für die Zielregion II vereinbart, so gelten folgende Besonderheiten: Bei vorübergehender Ausreise (d.h. für maximal 6 Wochen) aus dem Aufenthaltsland innerhalb der Zielregion II besteht in den USA auch Versicherungsschutz für medizinische Notfälle, Unfallfolgen sowie bei Tod.
Ist Versicherungsschutz für die Zielregion I vereinbart, werden die im Rahmen stationärer, ambulanter und Zahnbehandlungen geltenden Höchstsätze und Pauschalen verdoppelt. Ist eine Leistung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen oder Maßnahmen begrenzt, so gilt diese Begrenzung unverändert weiter. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt ebenfalls unverändert bestehen.
|
Mindestgruppengröße
|
Die Mindestgruppengröße beträgt
-
für den Abschluss eines fakultativen Gruppenvertrages 5 Mitarbeiter, oder aber die Gesamtzahl der Versicherten besteht zumindest aus 10 Personen.
-
für den Abschluss eines obligatorischen Gruppenvertrages 10 Mitarbeiter, oder aber die Gesamtzahl der Versicherten besteht zumindest aus 20 Personen.
|
Varianten des Gruppenvertrages
|
-
Fakultativer Gruppenvertrag (freiwilliger Beitritt seitens der Mitarbeiter und der mitreisenden Familienangehörigen möglich)
-
Vertrieb der drei Tarifstufen Top, Plus und Classic
grundsätzlich erfolgt in diesem Fall eine individuelle Gesundheitsprüfung
-
Obligatorischer Gruppenvertrag (alle Mitarbeiter und mitreisenden Familienangehörigen werden vom Arbeitgeber angemeldet)
-
Vertrieb der drei Tarifstufen Top, Plus und Classic
-
Wegfall der Gesundheitsprüfung
|
Wesen des Gruppenvertrages
|
Grundsätzlich sind die Gruppenverträge der Globality Health geschlossene Verträge. Was bedeutet das? In einen bestehenden Gruppenvertrag nach Tarif CoGenio kann ausschliesslich der Vertragspartner bzw. der betreuende Vermittler An- oder Abmeldungen von Versicherten tätigen.
|
Umgang mit Vorerkrankungen/ bestehenden Schwangerschaften
|
Vorerkrankungen, bestehende Schwangerschaften, Schwangerschaftsabbrüche aufgrund medizinischer Indikation, Wochenbetterkrankungen und deren Folgen können bei Globality CoGenio in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
|
Allgemeine Wartezeiten
|
Bei Globality CoGenio entfallen die Wartezeiten gänzlich.
|
Eintrittsalter/ Altersgruppensprünge
|
-
Eintrittsalter = tatsächliches Alter bei Versicherungsbeginn
-
bei fakultativen Gruppenverträgen Globality CoGenio bleibt der Beitrag analog des Eintrittsalters für die gesamte Laufzeit des Versicherungsverhältnisses bestehen (mit Ausnahme der Kinderbeiträge)
|
Beiträge/ Beitragskalkulation
|
-
feststehende Beiträge bei fakultativen Verträgen
(differenziert nach Altersstufen und Zielregionen; Prämientabelle in EUR, USD, GBP )
-
individuelle Beitragskalkulation bei obligatorischen Verträgen
-
Kriterien: Tarifstufe, Zielregion, bisherige Verweildauer der versicherten Personen im Ausland, ggf. vorliegende Schadenstatistiken des Vorversicherers, Altersstruktur der Gruppe
-
Beitragszahlung kann entweder durch den Arbeitgeber insgesamt oder jeweils durch die Mitarbeiter selbst (für sich und die mitversicherten Personen) erfolgen
|
Vertragswährungen
|
Die Grundwährung ist EUR. Als Vertragswährung können jedoch auch US Dollar oder Britisches Pfund gewählt werden. Die Wechselkurse für diese Währungen im Verhältnis zum EUR werden im Januar und Juli eines jeden Jahres überprüft und bei Bedarf angepasst.
|
Vertragssprache
|
Die möglichen Vertragssprachen, in denen z.B. die Versicherungsdokumente erstellt werden, sind Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch und Spanisch.
|
Beitritt zum Gruppenvertrag
|
-
bei fakultativen Gruppenverträgen mittels einer Beitrittserklärung.
-
bei obligatorischen Gruppenverträgen im Rahmen eines vereinfachten Meldeverfahrens mittels einer Meldeliste
-
Übernahme eines größeren Bestands bei Vertragsbeginn durch einen maschinellen Import der Versichertendaten mittels einer Import-Datei möglich
|
Wechsel der Tarifstufe
|
-
Wechsel in einen höherwertigen Versicherungsschutz bei fakultativen Gruppenverträgen grundsätzlich mit Risikoprüfung.
-
Eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ist im laufenden Versicherungsjahr, die Reduzierung zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres möglich.
|
Beendigung der Versicherung
|
-
wenn der Gruppenvertrag beendet wird
-
wenn die versicherten bzw. mitversicherten Personen aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden
-
durch den Tod der versicherten bzw. mitversicherten Personen
-
bei Abmeldung einer versicherten oder mitversicherten Person vom Gruppenvertrag
-
bei Nichtigkeit des Versicherungsverhältnisses
|
Fortführung des Versicherungsschutzes innerhalb Globality YouGenio
|
Versicherte bzw. mitversicherte Personen können ggf. im Falle des Ausscheidens aus dem Gruppenvertrag nach Tarif Globality CoGenio ihr Versicherungsverhältnis im Tarif Globality YouGenio fortsetzen, unter der Voraussetzung, dass der Auslandsaufenthalt fortbesteht und sie mindestens drei Monate im Gruppenvertrag versichert waren.
Die detaillierten Voraussetzungen für die Fortführung des Versicherungsschutzes werden jeweils im Gruppenvertrag beschrieben und vereinbart.
|
Weitere ergänzende Unterlagen
|
|